Amerikanische Faulbrut (AFB)
Sperrbezirke in Kassel, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und der Gemeinde Sinn im Lahn-Dill Kreis
Deutschlandweite Informationen zu den Sperrbezirken aller Kreise finden sich im Tierseucheninformationssystem. Dort lässt sich die Suche unter "weitere Abfrageoptionen" genau eingrenzen.
Die wichtigsten Regelungen für einen Sperrbezirk im Überblick:
- sämtliche Bienenstände in dem Sperrbezirk sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt AKTIV zu melden
- alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden, (Ausnahmen siehe Tierseuchenverordnung)
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Nähere Informationen finden Sie in der
- „Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland“, Stand: Januar 2013
Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz